Wissen rund um die private Krankenversicherung
Wer die Grundlagen kennt, erkennt gute und schwache Tarife schneller. Hier stehen die wichtigsten Themen – ohne Kleingedrucktes und ohne Fachjargon.
Auf dieser Seite
- GKV oder PKV – die wichtigsten Unterschiede
- Wer in die PKV wechseln darf – und wie es abläuft
- Beamte: Beihilfe und Restkostenversicherung
- Studenten: die Befreiung von der GKV
- Ab 55: Wechsel, Rückkehr, Alternativen
- Krankenzusatzversicherung: die Bausteine
- Selbstständige und Freiberufler
- Familie: Partner und Kinder in der PKV
- Beiträge: Alterungsrückstellungen und Entwicklung im Alter
- Tarifwechsel und Kündigung
- Arbeitgeberzuschuss und Steuern
- Kurzes Glossar
GKV oder PKV – die wichtigsten Unterschiede
Beide Systeme funktionieren grundverschieden. Diese Tabelle zeigt, was im Alltag am meisten zählt.
Die Tabelle dient der ersten Orientierung. Ob der Wechsel im Einzelfall lohnt, hängt von Gesundheit, Einkommen und Lebensplanung ab.
Wer in die PKV wechseln darf – und wie es abläuft
Angestellte: die Versicherungspflichtgrenze
Angestellte dürfen die GKV verlassen, wenn ihr regelmäßiges Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Sie beträgt 2026 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat. Das Bundesgesundheitsministerium passt die Grenze jedes Jahr an.
Zählt nur das regelmäßige Entgelt. Einmalzahlungen wie Boni zählen mit, wenn sie vertraglich sicher sind. Bei einer neuen Stelle über der Grenze ist der sofortige Wechsel möglich – die sonst übliche Kündigungsfrist von zwei Monaten entfällt.
Selbstständige
Sie können sich jederzeit privat versichern, eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Mehr dazu im Kapitel für Selbstständige.
Der Ablauf in vier Schritten
- 1. Tarife vergleichen und ein Modell auswählen
- 2. Antrag stellen, Gesundheitsprüfung ausfüllen
- 3. GKV fristgerecht kündigen, meist zwei Monate
- 4. Mitgliedsbescheinigung dem Arbeitgeber geben – fertig
Beamte: Beihilfe und Restkostenversicherung
Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn Beihilfe. Das ist keine Versicherung, sondern eine Sachleistung des Arbeitgebers. Sie übernimmt je nach Arbeitgeber, Familienstand und Dienstzeit meist 50 bis 70 % der Krankheitskosten, bei Kindern in der Regel 80 %.
Die Lücke schließt eine private Restkostenversicherung. Zusammen kommen Sie damit auf nahezu volle Erstattung, und die Beiträge liegen meist deutlich unter denen einer Voll-PKV – der Versicherer trägt ja nur einen Teil des Risikos.
Referendare und Anwärter sollten früh vergleichen. Viele Versicherer nehmen sie ohne Gesundheitsprüfung auf, und dieser Vorteil bleibt für die ganze Laufbahn.
Darauf sollten Beamte achten
- Der Tarif muss zum eigenen Beihilfesatz passen (Bund, Land oder Kommune)
- Anpassungsklauseln für den Fall, dass sich der Beihilfesatz ändert
- Aufnahme von Ehepartnern und Kindern ohne neue Gesundheitsprüfung
- Beitragsdynamik, damit der Schutz mit der Beihilfe Schritt hält
Polizei und Justiz sind meist über Heilfürsorge voll abgedeckt. Ein eigener Tarif ist dort in der Regel nicht nötig.
Studenten: die Befreiung von der GKV
Einschriebene Studierende sind in Deutschland normalerweise gesetzlich versichert. Es gibt ein einmaliges Zeitfenster: Wer möchte, kann sich innerhalb der ersten drei Monate des Studiums von dieser Pflicht befreien lassen und privat weiterversichern.
Die Befreiung ist endgültig. Eine Rückkehr in die GKV klappt nur, wenn später wieder Versicherungspflicht besteht – etwa durch eine sozialversicherungspflichtige Stelle unter der Gehaltsgrenze.
Für junge, gesunde Studierende kann sich der Schritt lohnen: Private Studententarife sind oft nicht teurer als der gesetzliche Beitrag und bieten mehr Leistung. Die gesetzliche Studentenversicherung endet außerdem mit dem 30. Geburtstag oder nach dem 14. Fachsemester – spätestens dann braucht es eine Lösung für den Übergang in den Beruf.
Das Wichtigste kurz
- Antrag in den ersten drei Monaten bei der gesetzlichen Kasse stellen
- Entscheidung lässt sich nicht rückgängig machen
- Familienversicherung über die Eltern endet meist mit 23, im Studium mit 25
- Nebenjobs dürfen keine Versicherungspflicht auslösen, also innerhalb der Minijob-Grenzen bleiben
Ab 55: Wechsel, Rückkehr, Alternativen
Ein voller Wechsel ist auch ab 55 möglich. Die Versicherungspflichtgrenze gilt unabhängig vom Alter. Allerdings ändern sich die Rahmenbedingungen:
- Die Gesundheitsprüfung fällt strenger aus. Zuschläge und Ausschlüsse werden wahrscheinlicher.
- Die Rückkehr in die GKV ist ab 55 praktisch versperrt. Danach gibt es nur noch den Basistarif.
- Die Beiträge laufen weit in die Rente. Beitragsentlastungen im Alter sollten Teil der Rechnung sein.
Trotzdem kann der Wechsel gut passen, etwa wegen der stationären Leistungen oder der langfristigen Kostenkontrolle. Wer sicherer gehen möchte, bleibt in der GKV und ergänzt gezielt – Zusatzbausteine gibt es für jedes Budget.
Im Einzelfall hilft ein Gespräch oft mehr als jeder Rechner. Schreiben Sie uns, wenn Sie unsicher sind.
Krankenzusatzversicherung: die Bausteine
Zusatzversicherungen laufen parallel zur GKV. Man wählt nur die Bausteine, bei denen die eigene Kasse schwach ist.
Zahnzusatz
Die GKV zahlt bei Zahnersatz nur Festzuschüsse für die Regelversorgung. Gute Zusatztarife übernehmen 80 bis 100 % der Kosten für Implantate, Kronen und Inlays, oft ohne Wartezeit.
Heilpraktiker
Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie: Die GKV bezuschusst Naturheilkunde kaum noch. Zusatztarife erstatten je nach Tarif 70 bis 100 %.
Stationär
Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus – dieser Baustein ist meist der günstigste und gehört für viele zur Grundausstattung.
Auslandsreise
Außerhalb der EU zahlt die GKV fast nichts. Eine Auslandskrankenversicherung kostet oft weniger als 15 € im Jahr.
Krankentagegeld
Angestellte bekommen von der GKV erst ab der siebten Woche Krankengeld, Selbstständige gar nichts. Krankentagegeld sichert das Einkommen ab Tag eins.
Vorsorge und Sehhilfen
Brillen, Kontaktlinsen, Vorsorgeuntersuchungen: Viele Kassen haben diese Leistungen gekürzt. Entsprechende Tarife füllen genau diese Lücken.
Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige dürfen jederzeit in die PKV, unabhängig vom Einkommen. Sie können auch freiwillig gesetzlich bleiben – für viele ist das die billigere Variante, für manche die teurere. Es lohnt sich, beide Wege durchzurechnen.
Beim privaten Beitrag zählt Ihr Gesundheitsprofil, nicht Ihr Umsatz. Ein 35-Jähriger mit stabilem Einkommen zahlt denselben Beitrag wie ein 35-Jähriger mit minimalem Gewinn – das kann unfair wirken, in guten Jahren aber auch ein Vorteil sein.
Zwei Punkte sollten Selbstständige zusätzlich bedenken: das Krankentagegeld, das bei langer Krankheit die Existenz sichert, und die Beitragsentwicklung über Jahrzehnte. Wer mit 32 einen Tarif abschließt, zahlt ihn mit etwas Pech noch mit 82.
Gut zu wissen
- Seit 2013 müssen private Versicherer eine Beitragsdeckelung anbieten – der Beitrag darf im Alter eine feste Grenze nicht überschreiten. Die Konditionen unterscheiden sich stark.
- Wer nebenbei angestellt ist, kann über diese Stelle pflichtversichert werden. Die private Police endet dann meist.
- Vor der Gründung aus einer Festanstellung heraus gilt: Der Wechsel in die PKV vor der Selbstständigkeit ist oft günstiger, weil der Arbeitgeberzuschuss noch greift.
Familie: Partner und Kinder in der PKV
In der GKV können Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert sein, solange sie kein oder nur geringes Einkommen haben. In der PKV gibt es das nicht. Jede Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag – das ist der häufigste Grund, warum Familien in der GKV bleiben.
Trotzdem kann sich die PKV für Familien rechnen. Kinder zahlen deutlich weniger als Erwachsene, und bei guter Gesundheit fallen kaum Zuschläge an. Zudem bleiben die Beiträge stabil, auch wenn das Familieneinkommen steigt – in der GKV wächst der Beitrag mit jedem Gehaltssprung mit.
Bei Beamten sieht die Rechnung anders aus: Kinder erhalten Beihilfe, meist mit 80 %, und die Restkostenversicherung für ein Kind kostet oft nur einstellige Beträge im Monat.
Was Familien einplanen sollten
- Kinder sind in der PKV voll über alle Leistungsbausteine versichert – auch bei Zahnspangen und Kieferorthopädie lohnt der Blick ins Kleingedruckte.
- Nachwuchs lässt sich meist problemlos nachversichern, ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Fällt das Einkommen später unter die Pflichtgrenze, endet die Befreiung – die Familie muss dann zurück in die GKV.
Beiträge: Alterungsrückstellungen und die Entwicklung im Alter
PKV-Beiträge steigen nicht automatisch ins Unermessliche, obwohl man das oft hört. Der Grund ist die Alterungsrückstellung: Von jedem Beitrag legt der Versicherer einen Teil zurück. Dieses Polster glättet die Kosten, wenn Sie älter werden und öfter zum Arzt gehen.
Steigen tun die Beiträge trotzdem, meist um einige Prozent pro Jahr. Die Gründe: teurere Medizin, höhere Arzthonorare, mehr Behandlungen im Alter. Wer also mit 35 einen Beitrag von 400 € zahlt, sollte für das Alter von 65 nicht denselben Betrag einplanen.
Mit 65 greift zusätzlich der Beitragsentlastungstarif (BET). Die Alterungsrückstellungen aus dem Basistarif müssen dann die Beiträge des Basisschutzes deckeln. Wie viel Entlastung am Ende übrig bleibt, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden – und einer der wichtigsten Qualitätsunterschiede überhaupt.
Was Sie selbst tun können
- Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre beim Versicherer erfragen – seriöse Anbieter nennen sie.
- Leistungsdynamik vereinbaren. Sie hält den Schutz auf aktuellem Stand, kostet aber jeden Beitragsschritt mit.
- Selbstbeteiligung prüfen. Ein jährlicher Eigenanteil von 300 bis 600 € senkt den Beitrag spürbar.
Tarifwechsel und Kündigung
Der Wechsel zu einem anderen Versicherer bedeutet immer eine neue Gesundheitsprüfung. Innerhalb desselben Versicherers gibt es dagegen einen Anspruch aus § 204 VVG: Sie können in einen gleichwertigen Tarif wechseln, ohne dass erneut gefragt wird, welche Vorerkrankungen Sie haben.
Das ist wichtiger, als es klingt. Wer vor 20 Jahren einen Tarif gewählt hat, der inzwischen teuer geworden ist, kann in einen neueren, günstigeren Tarif desselben Hauses wechseln – mitgebracht werden die eingezahlten Alterungsrückstellungen.
Kündigen können Sie mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Erhöht der Versicherer den Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit kürzerer Frist. In der Praxis ist der Wechsel innerhalb des Hauses aber meist der bessere Weg als die Kündigung.
Kurz zusammengefasst
- Wechsel zu anderem Versicherer: neue Gesundheitsprüfung, neue Alterungsrückstellungen
- Wechsel im gleichen Haus (§ 204 VVG): ohne neue Prüfung, Rückstellungen werden mitgenommen
- Ordentliche Kündigung: drei Monate zum Jahresende, bei Beitragserhöhung Sonderkündigung
Achtung: Nach der Kündigung ohne neuen Vertrag sind Sie ohne Schutz. Erst neue Police sichern, dann kündigen.
Arbeitgeberzuschuss und Steuern
Angestellte in der PKV bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss. Er entspricht dem Arbeitgeberanteil in der GKV, begrenzt nach der Beitragsbemessungsgrenze. Grob gesagt: die Hälfte Ihres Beitrags, maximal aber den halben GKV-Höchstbeitrag. Den Rest tragen Sie selbst.
Steuerlich zählen PKV-Beiträge zur Basisabsicherung als Vorsorgeaufwendungen. Sie senken damit das zu versteuernde Einkommen, ähnlich wie GKV-Beiträge. Zusatzbausteine wie Chefarztleistung oder Einbettzimmer zählen dagegen als andere Vorsorgeaufwendungen mit niedrigerem Abzugsrahmen.
Was das in Zahlen heißt
Die genauen Beträge ändern sich jedes Jahr mit der Beitragsbemessungsgrenze. Für 2026 liegt sie bei 69.750 € im Jahr. Der maximale Arbeitgeberzuschuss bemisst sich am allgemeinen Beitragssatz der GKV auf dieser Grundlage – der Vergleichsrechner rechnet das automatisch mit.
Kurzes Glossar
Fragen offen?
Schreiben Sie uns – wir antworten meist innerhalb von 24 Stunden. Oder stöbern Sie zuerst in den häufig gestellten Fragen.